Besonders unsere heimischen Bäume bieten einen vielfältigen Lebensraum, Schutz und Nahrungsquelle für verschiedenste Insekten, aber auch Wirbeltiere wie Nager oder Vögel. Diesem Umstand wird mit
dem § 39 Abs. 5 sowie § 44 Abs. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes Sorge getragen und
sichergestellt, dass vor allem Vögel während der Brutsaison (mind. März bis Oktober) ungestört bleiben. Die Kontrolle eines Baumes auf Habitate vor baumpflegerischen Maßnahmen oder einer
Fällung ist daher obligatorisch.