baumhabitat-gutachten


Besonders unsere heimischen Bäume bieten einen vielfältigen Lebensraum, Schutz und Nahrungsquelle für verschiedenste Insekten, aber auch Wirbeltiere wie Nager oder Vögel. Diesem Umstand wird mit dem § 39 Abs. 5 sowie § 44 Abs. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes Sorge getragen und sichergestellt, dass vor allem Vögel während der Brutsaison (mind. März bis Oktober) ungestört bleiben. Die Kontrolle eines Baumes auf Habitate vor baumpflegerischen Maßnahmen oder einer Fällung ist daher obligatorisch.